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Teeähnliche Erzeugnisse

Englisch: Tea-like products Auch bekannt als: Teeähnliches Erzeugnis, Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee (Recht)

Lebensmittelrechtlicher Sammelbegriff für Aufgussgetränke aus Pflanzenteilen, die nicht vom Teestrauch stammen, etwa Kräuter-, Früchte- oder Rooibostee.

Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs ist „Tee“ nur, was aus Blättern, Knospen und zarten Stielen des Teestrauchs Camellia sinensis gewonnen wird. Aufgüsse aus anderen Pflanzen, etwa Pfefferminze, Hagebutte, Rooibos oder Mate, galten lange als „teeähnliche Erzeugnisse“. Die seit 2022 geltende Neufassung heißt „Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee“.

Die Leitsätze sind keine Gesetze, beschreiben aber die Verkehrsauffassung und dienen der Lebensmittelüberwachung als Maßstab. Arzneitees mit Heilanspruch fallen dagegen unter das Arzneimittelrecht.

Verwandte Begriffe

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