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Kaffeesteuer

Englisch: Coffee tax Auch bekannt als: Kaffeesteuergesetz, KaffeeStG

Verbrauchsteuer in Deutschland auf Röstkaffee und löslichen Kaffee; sie beträgt 2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro je Kilogramm löslichen Kaffee.

Die Kaffeesteuer ist im Kaffeesteuergesetz geregelt und wird vom Zoll erhoben. Steuerpflichtig sind Röstkaffee und löslicher Kaffee, auch in entkoffeinierter Form, sowie kaffeehaltige Waren nach ihrem Kaffeeanteil. Rohkaffee ist nicht betroffen. Die Steuer entsteht in der Regel, wenn der Kaffee ein Steuerlager verlässt oder aus einem anderen EU-Staat eingeführt wird.

Der Satz beträgt 2,19 Euro je Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro je Kilogramm löslichen Kaffee. Hinzu kommt die Umsatzsteuer. Die Kaffeesteuer ist eine nationale Steuer, die nicht in allen EU-Ländern erhoben wird.

Verwandte Begriffe

BiersteuerLöslicher Kaffee (Instantkaffee)Mehrwertsteuer auf GetränkeRohkaffee (Grünkaffee)

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FüllmengeBiersteuerNährwertdeklarationSchaumweinsteuerZutatenverzeichnise-Zeichen

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